Wohnen auf der Baustelle?
Wohnen auf der Baustelle sucht sich wohl niemand freiwillig aus. Wenn im Haus oder in der unmittelbaren Nachbarschaft Bauarbeiten stattfinden, ist der Mieter unter bestimmten Voraussetzungen dazu berechtigt, die Miete zu kürzen. Dazu gehören alle Beeinträchtigungen, die die Funktionsfähigkeit und Nutzbarkeit der eigenen Wohnung einschränken, aber auch die Lärmbelästigung eventuelle Verschmutzung durch Bauarbeiten.
Die Mietwohnung muss dem Zustand entsprechen, der im Mietvertrag festgelegt ist. Wenn nun also durch Bauarbeiten Mängel auftreten, ist die Wohnqualität erheblich reduziert. Grundlage für die Mietminderung ist die Mängelanzeige. Das heißt, der Vermieter muss unverzüglich informiert werden. am besten erledigt man das sofort telefonisch und schickt eine schriftliche Mängelanzeige nach. Das Anschreiben beinhaltet die Art des Mangels und die Aufforderung an den Vermieter, den negativen Zustand innerhalb einer gesetzten Frist zu beheben. Außerdem wird bereits in dieser Mitteilung angekündigt, dass die Miete für die Dauer der Beeinträchtigung nicht in voller Höhe gezahlt wird. Die Miete selbst kann ab dem ersten Tag, an dem die Beeinträchtigung auftritt, gekürzt werden. Nachdem in den meisten Fällen die Miete im voraus überwiesen wird, ist eine nachträgliche Kürzung möglich, allerdings immer nur für den abgelaufenen Monat.
Die Höhe der Mietminderung ist unterschiedlich und hängt immer vom Einzelfall ab. Bei umfangreichen Bauarbeiten und den damit verbundenen Beeinträchtigungen kann die Miete um 15 bis 50 Prozent gekürzt werden. Bei geplanten Bauarbeiten, die der Erhöhung der Wohnqualität dienen, empfiehlt es sich, vorab mit dem Vermieter zu sprechen. Es lässt sich bestimmt eine einvernehmliche Lösung für das Wohnen auf der Baustelle finden.